Reiling Partnerschaft mbB

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Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung (FIBU) dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Sie ist die Informationsgrundlage jeder Unternehmensplanung und aller unternehmerischen Entscheidungen. Wir erstellen präzise Analysen und bilden Ihr Unternehmen in einem intelligent strukturierten und transparenten Rechnungswesen ab. Natürlich unter Einsatz modernster Technologien: Von der Datenübernahme aus Ihren Systemen über eine effiziente und korrekte Verarbeitung, bis hin zur digitalen Auswertung. So können Sie rechtzeitig Fehlentwicklungen erkennen und frühzeitig gegensteuern. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Kompetenz und unserem Fachwissen.

Lohnbuchhaltung

Immer mehr Unternehmen konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenzen. Da macht es Sinn, über die externe Vergabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung an REILING Partnerschaft mbB nachzudenken. Wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und betreuen Sie auf diesem Gebiet diskret, fachkompetent und umfassend.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte des Unternehmens: Für Inhaber, Anteilseigner und Banken. Natürlich sind hier – wie bei der Steuererklärung – Qualität, Verlässlichkeit und Vertrauen oberstes Gebot. Aber über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus brauchen Sie individuelle Auswertungen, Analysen und wertvolle Ratschläge für die Zukunft: Zur Optimierung Ihrer Bilanz, zur Verbesserung Ihrer Finanzierung und zur Reduzierung Ihrer Steuern. Natürlich immer auf Ihre Anforderungen abgestimmt und zu wirtschaftlich sinnvollen Konditionen.

Buchführung mit Zukunft

Digitalisieren. Verwalten. Auswerten. Archivieren.

Die Buchführung mit Zukunft – unsere Empfehlung für schnelle Abläufe und Unabhängigkeit. Statt Belege zu sammeln, zu sortieren und persönlich bei uns einzureichen, übertragen Sie diese einfach online. Das ist nicht nur komfortabel, sondern auch wirtschaftlich, denn Sie können jederzeit und von überall Ihre offenen Posten und aktuelle Unternehmenszahlen abrufen.

Steuererklärung

Die Steuererklärung ist für viele Steuerzahler ein jährlich wiederkehrendes Übel. Das Steuerrecht ist inzwischen so komplex und verworren, dass es für den steuerlichen Laien kaum zu durchschauen ist. Entgegen aller Forderungen und Beteuerungen nach Vereinfachung wird die Lage nach Neuregelungen zunehmend komplizierter. Dies betrifft nicht nur die Steuergesetze, die in immer kürzeren Abständen geändert werden, sondern auch die Richtlinien, die Anweisungen der Finanzverwaltung sowie die Entscheidungen aus der Finanzrechtsprechung, die sich zudem nicht selten widersprechen.

Wir übernehmen für Sie sämtliche Steuerdeklarationen, sei es die Einkommensteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften, die Deklaration von Kapital- und Vermietungseinkünften, die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer, etc. Dabei prüfen wir sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihre Steuerlast reduzieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Selbstanzeige

Das anhaltend starke Interesse des deutschen Fiskus an legal oder illegal erworbenen ausländischen Bankdaten bringt zunehmend deutsche Anleger in Bedrängnis. Eine strafbefreiende Selbstanzeige könnte für viele einen Ausweg aus der bevorstehenden Hetzjagd der Steuerfahndungen darstellen.

Wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine rechtzeitige und vollständige nachträgliche Meldung ausländischer Kapitalerträge. Denn sobald die Finanzverwaltung Kenntnis von einer „Steuerhinterziehung“ hat, bspw. nach Ankauf und Auswertung gestohlener Bankdaten, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Daher sollten Betroffene bei akuter Aufdeckungsgefahr nicht lange zögern. In diesem Fall sind kurzfristig Kapitalerträge sowie anrechenbare oder abzugsfähige ausländische Steuerbeträge für noch nicht verjährte Jahre zu ermitteln, und nachzumelden. Aufgrund der Nachmeldung ergehen anschließend für die betroffenen Jahre neue Steuerbescheide. Um die Strafbefreiung zu erreichen, sind die sich ergebenden Steuernachforderungen zzgl. 6% Zinsen pro verspätetem Jahr der Meldung kurzfristig an den Fiskus zu entrichten.

Wir unterstützen Betroffene bei der nachträglichen Deklaration von inländischen und ausländischen Einkünften. Dabei klären wir umfassend und diskret über Chancen und Risiken einer Selbstanzeige auf. Machen Sie einen Termin mit uns aus.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer – Steuer mit Konfliktpotential

Mittlerweile hat sich die Umsatzsteuer aber zum gefährlichen Minenfeld für Unternehmen entwickelt. Fortlaufend ändern sich die umsatzsteuerlichen Vorschriften und es ist schwierig im Betrieb noch den Überblick zu behalten. Zudem erhöht die Finanzverwaltung vor allem bei Umsätzen mit Auslandsbezug ständig die Dokumentations- und Nachweispflichten, welche teils kaum noch erfüllbar sind. Dadurch ergibt sich eine unübersichtliche Gemengelage und umsatzsteuerliche Sachverhalte führen daher heute oftmals zu den höchsten Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.

Eine professionelle Beratung durch die Umsatzsteuerexperten der REILING Partnerschaft mbB unterstützt Firmen bei der Vermeidung von finanziellen Risiken, beispielsweise durch fehlende Nachweise oder formal unzutreffende Rechnungen. Darüber hinaus kann mit uns eine effektive Kontrolle umsatzsteuerlicher Sachverhalte und die Optimierung administrativer Prozesse im Unternehmen in Bezug auf die Umsatzsteuer abgestimmt werden.

Steuergestaltung

Bei steuerlichen Gestaltungen kommt es immer auf die richtigen unternehmerischen Entscheidungen an. Hier kommen unsere kompetenten Mitarbeiter zum Einsatz. Es ist nie verkehrt zu wissen, dass bei Bedarf ein ausgewiesener Experte schnell mit eingebunden werden kann, der Sie kennt und den Sie kennen.

Existenzgründung

Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist die richtige Geschäftsidee maßgeblich. Um jedoch aus einer Idee ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu entwickeln, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Planung.

Dabei stellt sich in jedem Fall die Frage der Wertermittlung. Bestimmt sich der Wert des Unternehmens alleine durch den Wert der Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden, oder sind auch Erträge der Zukunft, die Liquidität, das Wissen und Know-How der Firma und seiner Mitarbeiter, die Wettbewerbssituation oder der Anlass der Bewertung wertbestimmend.

Daher unterstützen wir Existenzgründer bereits frühzeitig in der Phase der Gründungsvorbereitung, sei es bei der Prüfung Ihres Unternehmenskonzeptes, der Erstellung Ihres Business Planes, den notwendigen Planungsrechnungen, der Rechts- und Standortwahl, der Beantragung von Fördermittel, bis hin zur Anmeldung des Unternehmens bei den Behörden.

Darüber hinaus können wir Ihnen bei dem Aufbau einer geeigneten EDV-gestützten Unternehmensorganisation helfen, die alle Prozesse von der Bestellung über die Auslieferung bis zur Rechnungsstellung und dem Forderungsmanagement abbildet. Ebenso können wir Ihnen ein Buchhaltungssystem einrichten, mit dem Sie auch ohne Vorkenntnisse steuerliche Pflichten wie beispielsweise die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung bewältigen können.

Auch nach der Gründung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sei es bei der Jahresabschlusserstellung, der Steuerdeklaration oder sonstigen Fragen. Machen Sie einen Termin mit uns aus.

Unternehmensbewertung

Es gibt viele Gründe für die Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung. Typische Anlässe sind der Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf, handelsrechtliche oder steuerliche Erfordernisse, das Ausscheiden von Gesellschaftern oder aber auch familienrechtliche Regelungen.

Dabei stellt sich in jedem Fall die Frage der Wertermittlung. Bestimmt sich der Wert des Unternehmens alleine durch den Wert der Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden, oder sind auch Erträge der Zukunft, die Liquidität, das Wissen und Know-How der Firma und seiner Mitarbeiter, die Wettbewerbssituation oder der Anlass der Bewertung wertbestimmend.

Controlling/Finanzplanung

Beim Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesens und anderer Quellen zusammen.

Family Office

Eigentum verpflichtet – Inhaber von Familienunternehmen und Familienvermögen haben mit Blick auf die Zukunft in besonderem Maße Herausforderungen zu bewältigen. Sie müssen sicherstellen, dass der Vermögensstock erhalten und ausgebaut wird, um der Familie eine nachhaltige Versorgung zu sichern. Zugleich muss aber auch verhindert werden, dass das Geschaffene bspw. durch unüberlegte Handlungen oder familiäre Streitigkeiten aufs Spiel gesetzt wird. Aber auch die kontinuierliche Verwaltung des über die Jahre aufgebauten Vermögens bindet Zeit und Kraft, da viele Vermögensinhaber nicht über qualifiziertes Personal verfügen, dass Sie mit der Aufgabe betrauen könnten.

In diesem Zusammenhang unterstützen und entlasten wir Vermögensinhaber mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz im Bereich Family Office:
Durch ein Vermögenscontrolling und -reporting erhalten Sie einen strukturierten Überblick über ihre komplette Vermögens- Finanz und Ertragslage aus einer Hand. Dabei tragen wir für Sie die relevanten Informationen aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Quellen wie Immobilienverwalter, Banken, Versicherungen, Jahresabschlüssen zusammen, und bereiten diese für Sie verständlich auf. Dies ermöglicht Ihnen zeitnah qualifizierte Investitionsentscheidungen zu treffen.

Im Gegensatz zu vielen Banken und anderen Vermögensverwaltern betreiben wir hierbei KEINE Anlageberatung, da dies unseres Erachtens mit einer unabhängigen Beratung nicht zu vereinbaren ist.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit unserem gesamten Dienstleistungsrepertoire, sei es im Hinblick auf eine geeignete Nachfolgeplanung, eine optimale langfristige steuerliche Gestaltung, eine Unternehmensbewertung bei Kauf oder Verkauf uvm. Machen Sie einen Termin aus.

Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung bei REILING Partnerschaft mbB: Der Mehrwert entscheidet.

Wir verstehen die Jahresabschlussprüfung immer auch als Wirtschaftsprüfung. Sie bildet die Grundlage für Hinweise für die strategische Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Deshalb achten wir bei der Jahresabschlussprüfung auf einen ganzheitlichen Prüfungsansatz bei dem ein Mehrwert erzielt werden soll.

Due Diligence Prüfung

Due Diligence bei REILING Partnerschaft mbB: Drum prüfet wer sich ewig bindet.

Due Diligence, auch bekannt als „Sorgfaltspflicht“, bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der ein Unternehmen im Fall von konkreten Kaufabsichten das Zielobjekt vorab untersucht. Es geht darum Risiken beim Unternehmenskauf auf die zukünftige Entwicklung der Unternehmung zu identifizieren. Quantifiziert münden diese in der Unternehmensbewertung und bildet somit ein Bestandteil der Datenbasis für die Kaufpreisverhandlungen.

EEG Prüfung

EEG bei REILING Partnerschaft mbB: Kleine Prüfung – hohe Erstattung.

Durch die EEG-Umlage soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen können stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes Ihren Beitrag zur EEG-Umlage per Antrag begrenzen und so Ihre Stromkosten erheblich senken. Wir führen seit mehreren Jahren erfolgreich EEG Prüfungen bei stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes durch und erstellen die notwendigen Bescheinigungen für die Ermäßigung der EEG Umlage.

MaBV-Prüfung (§ 16 Makler- und Bauträgerverordnung)

Gewerbetreibende nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a, 3b Gewerbeordnung (GewO) – Bauträger und Baubetreuer – haben die Vorschriften der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) zu beachten. Insbesondere haben sie sich nach § 16 MaBV auf ihre Kosten durch einen geeigneten Prüfer für jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, ob sie die Pflichten aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten haben.

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen wir Ihnen gerne und führen für Sie die MaBv-Prüfung durch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Prüfung nach Verpackungsverordnung

Wir prüfen seit mehreren Jahren die Vollständigkeitserklärungen für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen gemäß den Grundsätzen des IDW. Darüber hinaus erstellen wir, sofern erforderlich, einen Prüfungsbericht mit Testat für Ihren Systempartner wie z.B. INTERSEROH, etc. und berichten über unser Prüfungsurteil. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Berichtserstattung mittels digitaler elektronisch qualifizierter Signatur. Die signierten Prüfungsunterlagen können zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht auf der Portalseite der entsprechenden Industrie und Handelskammern hochgeladen werden.

Prüfung von Software (Softwaretestat)

Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an Software, die rechnungslegungsrelevante Daten liefert. Dies betrifft nicht nur die Finanzbuchhaltung, sondern auch vor und nachgelagerte Systeme, wie bspw. Kassensysteme, Warenwirtschaftsprogramme, Fakturasoftware, Zahlungsverkehrprogramme etc. Der Fokus aus Sicht der Finanzverwaltung liegt hierbei auf der ordnungsgemäßen Verarbeitung von Geschäftsvorfällen, der Sicherheit insbesondere vor nachträglichen Manipulationen sowie der angemessenen Dokumentation. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung von Softwaresystemen hinterfragen die Beamten dies nicht nur bei Buchhaltungssoftware sondern verstärkt auch bei verbundenen Softwaresystemen, die rechnungslegungsrelevante Daten liefern oder verarbeiten. So geraten bspw. bei einem Apotheker die elektronischen Kassen inklusive Warenwirtschaftsanbindung oder aber bei einem Taxiunternehmen die Taxametersysteme ins Visier der Finanzbeamten.

Sollte bei einem Unternehmen eine Software innerhalb der Kette von rechnungslegungsrelevanten Systemen den Ansprüchen der Finanzbehörden nicht genügen, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung, drohen erhebliche finanzielle Belastungen. Denn aus einer nicht ordnungsgemäßen Software wird aus Sicht des Fiskus oftmals eine nicht ordnungsgemäße Buchführung abgeleitet. Dies wiederum gestattet den Behörden die mitunter willkürliche Schätzung von erheblichen zusätzlichen Betriebseinnahmen, die zu einer existenzgefährdenden Steuerlast führen können. Zudem droht betroffenen Unternehmen dann noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Um dies zu vermeiden, können Anbieter von Softwarelösungen sich bescheinigen lassen, dass Ihre Software bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Verarbeitung gewährleistet.

IT-Prüfung / IT Revision

Eine der wertvollsten Positionen eines Unternehmens findet sich in kaum einer Bilanz. Es ist das Firmenwissen eines Unternehmens, das über Jahre und Jahrzehnte erworben wurde und nicht selten den entscheidenden existenziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz ausmacht.
Im Fokus der Datendiebe stehen dabei nicht nur Patente und Verfahren, sondern vielfach auch Kosten und Erlösstrukturen, Mitarbeiter, Vertriebsstrukturen uvm.

Dieses Wissen wurde früher in aller Regel in Papierform in verschlossenen Aktenschränken aufbewahrt. Heute findet sich dieses Wissen auf vernetzten EDV-Systemen wieder, die wiederum durch Ihre Internetanbindung vielfältig mit der Außenwelt kommunizieren. Ein Diebstahl dieser Informationen fällt in aller Regel unmittelbar nicht auf, da keine physischen Einbruchsspuren ersichtlich sind. Die Auswirkungen des Diebstahls wertvoller Informationen sind jedoch in der Regel verheerend für betroffene Unternehmen.

Die Gefahr des Informationsdiebstahls droht nicht ausschließlich von außen. Auch von den eigenen Mitarbeitern, Praktikanten und externen Dienstleister können Risiken ausgehen, da sie in aller Regel über weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf EDV Systeme eines Unternehmens verfügen. Dazu müssen sie nicht einmal selbst die Daten entwenden. Denn schon durch kleinste Unachtsamkeiten können Sie Dritten Zugang zu vertraulichen Unternehmensinformationen verschaffen.

Aber nicht nur der Diebstahl von Informationen kann die Zukunft eines Unternehmens bedrohen. Auch die dauerhafte Verfügbarkeit der IT und der dort gespeicherten Informationen ist heutzutage überlebenswichtig. So können bereits kurzfristige Systemausfälle in einigen Branchen immense finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Von langfristigen Systemausfällen und Informationsverlusten, beispielsweise infolge von Verschlüsselungstrojanern ganz zu schweigen.

Lohnsachbearbeiter

Die Stelle ist dauerhaft und in Voll- oder Teilzeit zu besetzen.

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REILING Partnerschaft mbB
Herrn Prof. Dr. Ingo Storz
Herrenalber Str. 45
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Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen telefonisch unter 0721 93168-0 gerne zur Verfügung.